Sitzungsvorlage 20-26 / V 00013 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Ausstattung der Parteien und Wählergruppen des neu gewählten Stadtrats; Bürokosten Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 18448
Kurzinformationen
Anlass:
Zu Beginn der Amtsperiode entscheidet der Stadtrat über die Höhe der Sachmittelausstattung der Parteien und Wählergruppen des neu gewählten Stadtrats für deren laufenden Bürobetrieb.
Inhalt:
Festlegung eines Gesamtbudgets und eines Verteilmaßstabes der Bürokostenzuschüsse auf die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften sowie die einzelnen Stadträt*innen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Der Bürokostenzuschuss wird ab 01.05.2020 festgesetzt auf
jährlich 15.000,00 € je Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft, auf 2.625,00 € je Stadtratsmitglied, das der Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft angehört sowie auf 3.750,00 € je Stadtratsmitglied aus Gruppierungen, die nicht in Ausschüssen vertreten sind.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Fraktionen, Ausschussgemeinschaften, Bürokosten, Bürokostenzuschuss
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
27.04.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister Dieter Reiter
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
04.05.2020
Ergebnisse
Historie
- 04.05.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 27.04.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)