Sitzungsvorlage 20-26 / V 00326 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Verbot von Laubbläsern für Privatpersonen Empfehlung Nr. 14-20 / E 03164 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 28.11.2019
Kurzinformationen
Anlass:
Empfehlung Nr. 14-20 / E 03164 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 28.11.2019
Inhalt:
Der Antrag zielt auf ein Laubbläserverbot für Privatpersonen und Hausmeisterdienste ab.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist ein Verbot von Laubbläsern durch die Landeshauptstadt München weder für den Einsatz der Geräte durch Hausmeisterdienste noch durch Privatpersonen möglich.
Eine auf ein Verbot von Laubbläsern gerichtete Änderung der bundesweit gültigen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) stünde im Widerspruch zu europäischem Recht, nämlich zu Artikel 6 der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.05.2000. Deshalb hätte auch eine entsprechende Initiative der Landeshauptstadt München keinen Erfolg.
Auch das Bayerische Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) bietet keine Rechtsgrundlage, auf die ein Verbot von Laubbläsern im gewerblichen oder privaten Bereich gestützt werden kann.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
- / -
Entscheidungsvorschlag:
Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 03164 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg kann nicht entsprochen werden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Laubbläser, 32. BImSchV, BayImSchG
Ortsangabe:
- / -
Informationen
Freigabe:
24.06.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Jacobs
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
BA-Unterrichtung:
- 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Stadtbezirk/e:
- 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Abgeschlossen am:
08.07.2020
Ergebnisse
Historie
- 08.07.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 24.06.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)