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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 00326 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Verbot von Laubbläsern für Privatpersonen Empfehlung Nr. 14-20 / E 03164 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 28.11.2019

Kurzinformationen

Anlass: Empfehlung Nr. 14-20 / E 03164 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 28.11.2019 Inhalt: Der Antrag zielt auf ein Laubbläserverbot für Privatpersonen und Hausmeisterdienste ab. Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist ein Verbot von Laubbläsern durch die Landeshauptstadt München weder für den Einsatz der Geräte durch Hausmeisterdienste noch durch Privatpersonen möglich. Eine auf ein Verbot von Laubbläsern gerichtete Änderung der bundesweit gültigen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) stünde im Widerspruch zu europäischem Recht, nämlich zu Artikel 6 der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.05.2000. Deshalb hätte auch eine entsprechende Initiative der Landeshauptstadt München keinen Erfolg. Auch das Bayerische Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) bietet keine Rechtsgrundlage, auf die ein Verbot von Laubbläsern im gewerblichen oder privaten Bereich gestützt werden kann. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: - / - Entscheidungsvorschlag: Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 03164 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg kann nicht entsprochen werden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Laubbläser, 32. BImSchV, BayImSchG Ortsangabe: - / -

Informationen

Freigabe:
24.06.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Jacobs

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
BA-Unterrichtung:
  • 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Stadtbezirk/e:
  • 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Abgeschlossen am:
08.07.2020

Ergebnisse

Historie

  • 08.07.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 24.06.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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