Sitzungsvorlage 20-26 / V 00361 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Nutzungsentgelte für Städtische Sportanlagen Anteilige Reduzierung der Nutzungsentgelte aufgrund der Coronapandemie
Kurzinformationen
Anlass:
Aufgrund der Coronapandemie war seit dem 17.03.2020 bis zur Öffnung der Städtischen Sportanlagen kein Trainings- und Spielbetrieb auf Städtischen Sportanlagen sowie Schulsportanlagen möglich.
Inhalt:
Zur finanziellen Unterstützung der Münchner Sportvereine und weiterer förderfähiger Organisationen soll während der Zeit der coronabedingt nicht möglichen Nutzung von Städtischen Sport-anlagen sowie Schulsportanlagen kein Nutzungsentgelt erhoben werden.
Gesamterlöse/Gesamtkosten:
-
Entscheidungsvorschlag:
Das RBS wird beauftragt, im Zeitraum, in der aufgrund der Coronapandemie nicht nur unerhebliche staatliche infektionsschutzrechtliche Einschränkungen bestehen, die sich auf die Nutzbarkeit der Sportanlagen auswirken können, den Nutzergruppen 1 und 2 freizustellen, in welchem Umfang sie ihre Nutzungsrechte aus den bestehenden Verträgen wahrnehmen. In Fällen, in denen die Nutzung aus Sicht der jeweils Berechtigten keinen Sinn ergibt, sollen einzelne Nutzungen kurzfristig stornierbar sein und Entgelte nur insoweit erhoben werden, wie die Anlagen tatsächlich genutzt werden. Pauschale Entgelte sollen ggf. anteilig gekürzt werden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Nutzungsentgelte für Sportanlagen
Ortsangabe:
entfällt
Informationen
Freigabe:
15.05.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrätin Zurek
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
22.05.2020
Ergebnisse
Historie
- 22.05.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 15.05.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)