Sitzungsvorlage 20-26 / V 00958 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Feuerwerk im Stadtgebiet weiter einschränken Tiere im Tierpark Hellabrunn durch örtliche Abbrennverbote von pyrotechnischen Gegenständen und Grillverbote im unmittelbaren Umfeld des Tierparks besser schützen
Kurzinformationen
Anlass
Aufgrund der Anträge Nr. 14-20 / A 06472 und Nr. 14-20 / A 06497 soll die Ausweitung von Feuerwerksverboten – insbesondere an Silvester – in München geprüft werden. Es soll auch ein Grillverbot in der Nähe des Tierkparks Hellabrunn geprüft werden.
Inhalt
Die Ausweitung der bestehenden Feuerwerksverbote in München wird geprüft. Es wird auch ein Grillverbot in der Nähe des Tierparks Hellabrunn geprüft.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
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-I-
Entscheidungsvorschlag
Es werden keine weiteren Areale festgesetzt, in denen aus Sicherheitsgründen das Abbrennen von privatem Feuerwerk generell verboten wird. Es erfolgt keine Ausweitung des Verbotes des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung auf weitere dicht besiedelte Bereiche außerhalb des Mittleren Ringes. Bei Neuausweisungen von Landschaftsschutzgebieten bzw. geschützten Landschaftsbestand-teilen wird geprüft, ob Feuerwerksverbote in die entsprechenden Verordnungen mit aufgenommen werden. Es wird kein zusätzliches Grillverbot in der Nähe des Tierparkes Hellabrunn eingerichtet.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Silvester, Pyrotechnik, Böller, Tierpark, Hellabrunn, Feuerwerk, Grillverbot, Grünanlagensatzung, Landschaftsschutzgebiet, Mittlerer Ring
Ortsangabe
Stadtgebiet München
Informationen
Freigabe:
06.11.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
17.11.2020
Ergebnisse
Historie
- 17.11.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 06.11.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)
- 03.11.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)