Sitzungsvorlage 20-26 / V 00987 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22.07.2020 Gebührenerlass für Warenauslagen und Markisen
Kurzinformationen
Inhalt
Um die Gewerbetreibenden in der pandemiebedingten Ausnahme-situation weitgehend von Sondernutzungsgebühren zu entlasten, ist eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung erforderlich. Im Sinne der Gleichbehandlung werden die Gebühren für alle vergleichbaren, der Intention des Stadtrats zur Förderung der lokalen Gewerbetreibenden entsprechenden Sondernutzungstatbestände auf Null gesetzt. Zudem werden die der Landeshauptstadt München dadurch entgehenden Einnahmen und der mit der Rückzahlung verbundene Verwaltungsaufwand dargestellt.
Ferner wird ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen jeder Gewerbebetrieb zu Werbezwecken einen gebührenfreie Kunden-stopper aufstellen darf.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Reduzierung der Einnahmen durch die Senkung von Sondernutzungsgebühren i.H.v. rund 145.000 € im Jahr 2020 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens anzumelden.
4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00250 vom 16.07.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Informationen
Freigabe:
21.07.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
23.07.2020
Ergebnisse
Historie
- 23.07.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 21.07.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)