Sitzungsvorlage 20-26 / V 01246 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 07 - Sendling-Westpark Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Sendling-Westpark"
Kurzinformationen
Anlass
Mit Ablauf des 19.02.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Sendling-Westpark“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu
überprüfen.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich. Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Sendling-Westpark“.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
•Die Erhaltungssatzung „Sendling-Westpark“ wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 14 - 16) beschlossen.
•Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle
Gesucht werdenkann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Stbz. 07 – Sendling-Westpark - Garmischer Straße – Hinterbärenbadstraße – Nestroystraße –
Martin-Behaim-Straße – Konrad-Celtis-Straße – Luise-Kiesselbach-Platz – Albert-Roßhaupter-Straße – Treffauerstraße
Informationen
Freigabe:
20.11.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
BA-Unterrichtung:
- 07 - Sendling-Westpark
Stadtbezirk/e:
- 07 - Sendling-Westpark
Abgeschlossen am:
17.12.2020
Ergebnisse
Historie
- 17.12.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 04.12.2020 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 20.11.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)