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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 01372 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Mobilfunkausbau fördern - städtische Gestaltungsspielräume, Kriterien und mögliche Pilotprojekte

Kurzinformationen

Inhalt: In der Vorlage werden gemäß des Beschlusses vom 22.07.2020 die Gestaltungsspielräume beim Ausbau des Münchner Mobilfunknetzes innerhalb des Verwaltungshandelns dargestellt sowie die Kriterien für mögliche Mobilfunkstandorte auf städtischen Liegenschaften, Gebäuden und Freiflächen vorgestellt. Es werden dringende Standortsuchen ausgewählt, auf deren Grundlage die Prüfung der Eignung als Mobilfunkstandorte nun zügig durchgeführt werden kann. Der Projektstand der SWM/M-net Pilotierung hinsichtlich des Makro- und Mikro-Netzausbaus wird skizziert und es werden die entsprechenden unterstützenden Maßnahmen von Seiten der Stadt aktuell und in der Zukunft dargelegt und entwickelt. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Der Bericht über die Rahmenbedingungen des Mobilfunkausbaus wird zur Kenntnis genommen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zeitnah die ausgewählten Pilotstandorte anhand der aufgeführten Kriterien zu prüfen und zu realisieren. Sie wird aufgefordert, insbesondere in den Genehmigungsverfahren etwaig bestehende Ermessensspielräume zu nutzen, so dass eine flächendeckende und zukunftsfähige Mobilfunkinfrastrukturversorgung in München sichergestellt werden kann. Des weiteren sollen Verfahrensabläufe weiter optimiert werden. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Digitalisierung, digitale Infrastruktur, Mobilfunk, Gestaltungsspielräume, Kriterien Ortsangabe: -/-

Informationen

Freigabe:
10.11.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Baumgärtner

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
19.11.2020

Ergebnisse

Historie

  • 19.11.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 10.11.2020 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 10.11.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)

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