Sitzungsvorlage 02-08 / V 05948 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Rücklagenverpflichtung für städtische Tochtergesellschaften
Kurzinformationen
Bei der forderten Rücklagenbildung für Instandhaltung und Renovierung des Immobilienbesitzes der städtischen Gesellschaften handelt es sich um eine Maßnahme der Gewinnverwendung. Deswegen können solche Rücklagen nur von den Beteiligungsgesellschaften gebildet werden, die nicht auf Betriebs- und Investitionszuschüsse angewiesen sind und Jahresüberschüsse erzielen.
Eine Rücklagenbildung im städtischen Haushalt erfolgt nicht.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
06.04.2005
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
25.04.2005
Ergebnisse
Historie
- 25.04.2005 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 20.04.2005 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 06.04.2005 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)