Sitzungsvorlage 20-26 / V 01611 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Reform Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Fortführung der bisher gültigen Rechtslage über den 31.12.2020 hinaus
Kurzinformationen
Anlass
Gesetzesänderung im Rahmen des Corona Steuerhilfegesetzes zur Umsetzung der Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird erläutert, dass mit dem Corona Steuerhilfegesetz der Optionszeitraum zur Fortführung der bis zum Steueränderungsgesetz 2015 gültigen Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert wurde. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kommunen ihre vorhandenen Ressourcen auf die Bekämpfung der Corona Pandemie und ihre Folgen konzentrieren können. Aus diesem Grunde muss darüber entschieden werden, ob auch die Landeshauptstadt München den verlängerten Optionszeitraum in Anspruch nimmt und über den 31.12.2020 hinaus die bis zum Steueränderungsgesetz 2015 gültige Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand weiterhin anwendet.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
Die Landeshauptstadt München wendet über den 31.12.2020 hinaus die bis zum Steueränderungsgesetz 2015 gültige Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand an.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Umsatzsteuer, Umsatzsteuerreform, Corona Steuerhilfegesetz, Optionszeitraum
Ortsangabe
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Informationen
Freigabe:
07.10.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Frey
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
21.10.2020
Ergebnisse
Historie
- 21.10.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 20.10.2020 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 07.10.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)