Sitzungsvorlage 20-26 / V 01852 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Neufassung von § 73 der Geschäftsordnung des Stadtrats – Durchführung der Abstimmung
Kurzinformationen
Anlass:
Klarstellung einer Geschäftsordnungsbestimmung
Inhalt:
Über einen bereits „zur Abstimmung gebrachten“ Antrag darf nicht nochmals beraten oder abgestimmt werden (§ 73 Abs. 6 GeschO).
§ 73 GeschO definiert allerdings nicht, wann die Abstimmung endgültig beendet ist. Einziger Anhaltspunkt war insoweit § 73 Abs. 3 GeschO. Danach wird erst nach der „Beendigung der Abstimmung“ verkündet, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt ist.
Mit der bisherigen Formulierung verbundene Unsicherheiten werden durch eine Neufassung der Bestimmung vermieden.
Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/-
Entscheidungsvorschlag:
§ 73 der Geschäftsordnung des Stadtrats wird neu gefasst.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Geschäftsordnung des Stadtrats, GeschO, Durchführung der Abstimmung
Ortsangabe: -/-
Informationen
Freigabe:
11.11.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister Dieter Reiter
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
20.11.2020
Ergebnisse
Historie
- 20.11.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 11.11.2020 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 11.11.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)