Sitzungsvorlage 20-26 / V 02753 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 06 (Sendling) Satzungsbeschluss Satzung "Sendling" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Sendling")
Kurzinformationen
Anlass
Mit Ablauf des 11.07.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Sendling“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Sendling“ mit bisherigem Umgriff.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Sendling" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Sendling“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 17 - 19) beschlossen.
2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Lindwurmstraße, Implerstraße, Gotzinger Straße, Schäftlarnstraße, Valleystraße, Brudermühlstraße, Demleitnerstraße, Esswurmstraße, Danklstraße, Meindlstraße
Informationen
Freigabe:
31.03.2021
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Stadtbezirk/e:
- 06 - Sendling
Abgeschlossen am:
06.05.2021
Ergebnisse
Historie
- 06.05.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 14.04.2021 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 31.03.2021 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)