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München

Sitzungsvorlage 02-08 / V 06251 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Mehr Transparenz bei kommunalen GmbHs Antrag Nr. 02-08 / A 02329 der ÖDP vom 03.03.2005 Presserechtliche Auskunftsansprüche gegen städtische GmbHs Antrag Nr. 02-08 / A 02393 von Herrn Stadtrat Helmut Pfundstein

Kurzinformationen

Inhalt: Erläuterung des Urteils des BGH vom 10.02.2005 (Az.: III ZR 294/04); Aufgrund des Urteils des BGH ist eine von der öffentlichen Hand beherrschte Gesellschaft des privaten Rechts, die Aufgaben der Daseinsvorsorge übernimmt, als "Behörde" im Sinne des Presserechts zu qualifizieren und unterliegt dem presserechtlichen Auskunftsanspruch. Entscheidungsvorschlag: 1. Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, die Entscheidung des BGH zum presserechtlichen Auskunftsanspruch (Urteil vom 10.02.2005, Az.: III ZR 294/04) zu beachten. 2. Die Beteiligungsgesellschaften haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob der Presse im Einzelfall Auskunft zu erteilen ist oder ob dem eine Geheimhaltungspflicht entgegensteht. 3. Über den Antrag von Frau Stadträtin von Walter wird entschieden, wenn das Urteil des BayVGH vorliegt.

Hinweis

Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.

Informationen

Freigabe:
10.06.2005
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister Christian Ude

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
17.06.2005

Ergebnisse

Historie

  • 17.06.2005 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 10.06.2005 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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