Sitzungsvorlage 02-08 / V 06354 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Bildung von interkommunalen Kooperationen Antrag Nr. 02-08 / A 02201 von Frau Stadträtin Christine Strobl vom 04.01.2005
Kurzinformationen
Die Zulässigkeit und Wirtschaftlichkeit interkommunaler Kooperationen bei der Beschaffung wird vom Direktorium allgemein und aus Sicht der Stadt dargestellt und beurteilt.
Entscheidungsvorschlag: Die Bildung von interkommunalen Kooperationen bei der Beschaffung ist aus kartellrechtlichen Gründen für München unzulässig. In Bezug auf die Verfahrenskosten wäre sie zwar zulässig, für München aber unrentabel. Sollten sich die Bedingungen für München durch Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder das Urteil des EuGH zur Rechtssache Hinte günstiger entwickeln, wird dem Stadtrat darüber berichtet.
Die zwischen den Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetrieben und dem Hoheitsbereich bestehenden Kooperationen sollen weiter ausgebaut werden.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
30.06.2005
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister Christian Ude
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
11.10.2005
Ergebnisse
Historie
- 11.10.2005 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 06.10.2005 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 06.10.2005 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)