Sitzungsvorlage 20-26 / V 03613 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930d Hofmannstraße (östlich), Baierbrunner Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich), Allmannshausener Straße (östlich), Dönnigesstraße (südlich) (Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1930a im westlichen Teilbereich des Flurstücks Nr. 501/67, Gemarkung Thalkirchen) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 1930a und 155) (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 303a) - Billigungsbeschluss - Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinformationen
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930d für den o. g. Bereich, hier Billigungsbeschluss
Inhalt
- Behandlung der Aufträge des Stadtrats aus dem Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2015;
- Darstellung der Änderungen seit dem Wettbewerb;
- Entscheidung, den Bebauungsplan Nr. 1930d im Regelverfahren aufzustellen;
- Behandlung des Prüfauftrags des Stadtrates am 16.12.2015 zur Anwendung des § 13a BauGB und entsprechender Weiterentwicklung des Bebauungsplanes mit Grünordnung im Regelverfahren;
- Satzung und Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung, dabei insbesondere Festsetzung von drei Allgemeinen Wohngebieten, einem Kerngebiet und einem Sonstigen Sondergebiet Wohnheim;
- Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 BauGB, der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie des Bezirksausschusses 19 mit Stellungnahme der Verwaltung.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über die Wahl des Regelverfahrens, über die Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 BauGB, der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie des Bezirksausschusses 19.
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930d wird gebilligt mit dem Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorbehaltlich des Vorliegens der Auslegungsvoraussetzungen.
Die Teilaufhebung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1930a im westlichen Teilbereich des Grundstücks Flurst. Nr. 501/67, Gemarkung Thalkirchen wird gebilligt mit dem Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
RIS, Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930d, Hofmannstraße, Baierbrunner Straße
Ortsangabe
Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Informationen
Freigabe:
25.06.2021
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
BA-Unterrichtung:
- 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Stadtbezirk/e:
- 19 - Thalkirchen-Obersendling - F..
Abgeschlossen am:
07.07.2021
Ergebnisse
Historie
- 07.07.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 25.06.2021 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)