Sitzungsvorlage 02-08 / V 06420 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung - für die Jahresrechnungen 1999 bis 2003 der Landeshauptstadt München und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftungen (Sozial- und Jugendhilfebereich 1990 bis 2003) - für die Jahresabschlüsse 1999 bis 2003 der Eigenbetriebe (Stadtentwässerungswerke 1993 bis 2003 ) und - für die Jahresabschlüsse 1995 bis 2003 im städt. Krankenhausbereich
Kurzinformationen
Aufgrund der zum 01.08.2004 erfolgten Änderung des Art. 102 Abs. 3 GO braucht für die Erteilung der Entlastung die vorherige Durchführung der überörtlichen Rechnungsprüfung nicht mehr abgewartet werden.
Durch die Gesetzesänderung sind für die Erteilung der Entlastung nur mehr die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung von Belang. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 03.05.2005 gegen die Entlastung keine Einwendungen erhoben.
Entscheidungsvorschlag: Erteilung der Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
21.06.2005
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Frau StRin Ida Hochstätter
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
24.06.2005
Ergebnisse
Historie
- 24.06.2005 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 21.06.2005 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)