Sitzungsvorlage 20-26 / V 03763 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Übergangsregelung zum städtischen Gebührenanpassungszuschuss gemäß § 13 der städtischen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung "Fortführung des städtischen Anpassungszuschusses - Münchner Förderformel (MFF)" Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München vom 17.05.2021
Kurzinformationen
Anlass:
• Der städtische Gebührenanpassungszuschuss gem. § 13 der städtischen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ist bis 31.08.2021 befristet.
• Seitens des Stadtrats wurde der Oberbürgermeister am 22.07.2020 beauftragt, den Freistaat Bayern aufzufordern, die durch den städtischen Zuschuss kompensierte Regelungslücke durch Maßnahmen des Freistaats zu schließen.
• Am 26.03.2021 wurde der o.g. Antrag gestellt, der ebenfalls darauf zielt, sich beim Freistaat für die Schließung der Regelungslücke einzusetzen.
• Am 17.05.2021 wurde der o.g. Antrag seitens der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München gestellt.
Inhalt:
Darstellung der aktuellen Sachlage zum Gebührenanpassungszuschuss
Gesamtkosten/-erlöse:
Durch diese Beschlussvorlage fallen weder Kosten noch Erlöse an.
Entscheidungsvorschlag:
Die o.g. Anträge und der o.g. Auftrag sind erledigt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Kindertageseinrichtungen, Anpassungszuschuss, Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
30.06.2021
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrat Kraus
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.07.2021
Ergebnisse
Historie
- 28.07.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 28.07.2021 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 28.07.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)