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München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 03763 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Übergangsregelung zum städtischen Gebührenanpassungszuschuss gemäß § 13 der städtischen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung "Fortführung des städtischen Anpassungszuschusses - Münchner Förderformel (MFF)" Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München vom 17.05.2021

Kurzinformationen

Anlass: • Der städtische Gebührenanpassungszuschuss gem. § 13 der städtischen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ist bis 31.08.2021 befristet. • Seitens des Stadtrats wurde der Oberbürgermeister am 22.07.2020 beauftragt, den Freistaat Bayern aufzufordern, die durch den städtischen Zuschuss kompensierte Regelungslücke durch Maßnahmen des Freistaats zu schließen. • Am 26.03.2021 wurde der o.g. Antrag gestellt, der ebenfalls darauf zielt, sich beim Freistaat für die Schließung der Regelungslücke einzusetzen. • Am 17.05.2021 wurde der o.g. Antrag seitens der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München gestellt. Inhalt: Darstellung der aktuellen Sachlage zum Gebührenanpassungszuschuss Gesamtkosten/-erlöse: Durch diese Beschlussvorlage fallen weder Kosten noch Erlöse an. Entscheidungsvorschlag: Die o.g. Anträge und der o.g. Auftrag sind erledigt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Kindertageseinrichtungen, Anpassungszuschuss, Kindertageseinrichtungsgebührensatzung Ortsangabe: -/-

Informationen

Freigabe:
30.06.2021
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrat Kraus

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.07.2021

Ergebnisse

Historie

  • 28.07.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 28.07.2021 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
  • 28.07.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)

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