Sitzungsvorlage 20-26 / V 04204 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Rufbereitschaft für Beschäftigte im handwerklichen Dienst der LH München; Aufhebung der örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A 12
Kurzinformationen
Die örtliche Tarifvereinbarung Nr. A 12 über die Regelung der Rufbereitschaft der Arbeiter*innen der LH München soll nach dem erfolgreichem Abschluss von Tarifverhandlungen auf örtlicher Ebene aufgehoben werden. Die Nachwirkung der öTV Nr. A 12 wird durch den Abschluss einer Neuregelung – geeint in einer neu konzipierten örtlichen Tarifvereinbarung Nr. C 90 (öTV Nr. C 90) – beseitigt.
Die öTV Nr. C 90 regelt die Aufhebung der öTV Nr. A 12 bei gleichzeitigem befristeten Besitzstand für das betroffene Bestandspersonal in regelmäßiger Rufbereitschaft, soweit diese durch die Aufhebung einen finanziellen Nachteil erfahren. Bei In Kraft Treten der öTV Nr. C 90 zum 01.10.2021 endet der Besitzstand nach fünf Jahren mit Ablauf des 30.09.2026, für dauerhaft bestellte Vorarbeiter*innen nach insgesamt acht Jahren mit Ablauf des 30.09.2029.
Informationen
Freigabe:
17.09.2021
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Dr. Dietrich
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
29.09.2021
Ergebnisse
Historie
- 29.09.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 22.09.2021 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 17.09.2021 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)