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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 04204 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Rufbereitschaft für Beschäftigte im handwerklichen Dienst der LH München; Aufhebung der örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A 12

Kurzinformationen

Die örtliche Tarifvereinbarung Nr. A 12 über die Regelung der Rufbereitschaft der Arbeiter*innen der LH München soll nach dem erfolgreichem Abschluss von Tarifverhandlungen auf örtlicher Ebene aufgehoben werden. Die Nachwirkung der öTV Nr. A 12 wird durch den Abschluss einer Neuregelung – geeint in einer neu konzipierten örtlichen Tarifvereinbarung Nr. C 90 (öTV Nr. C 90) – beseitigt. Die öTV Nr. C 90 regelt die Aufhebung der öTV Nr. A 12 bei gleichzeitigem befristeten Besitzstand für das betroffene Bestandspersonal in regelmäßiger Rufbereitschaft, soweit diese durch die Aufhebung einen finanziellen Nachteil erfahren. Bei In Kraft Treten der öTV Nr. C 90 zum 01.10.2021 endet der Besitzstand nach fünf Jahren mit Ablauf des 30.09.2026, für dauerhaft bestellte Vorarbeiter*innen nach insgesamt acht Jahren mit Ablauf des 30.09.2029.

Informationen

Freigabe:
17.09.2021
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Dr. Dietrich

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
29.09.2021

Ergebnisse

Historie

  • 29.09.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 22.09.2021 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 17.09.2021 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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