Sitzungsvorlage 20-26 / V 04244 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Baulandmobilisierungsgesetz, Änderungen der Vorkaufsrechtspraxis, Stellenbedarf_Teil 1
Kurzinformationen
Anlass
Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes/BauGB-Novelle am 23.06.2021
Inhalt
Änderungen der Vorkaufsrechtspraxis im Zusammenhang mit der BauGB-Novelle und dadurch ausgelöste
Stellenbedarfe in der Vorkaufsrechtsstelle und beim Bewertungsamt
Gesamtkosten/Gesamterlöse
./.
Entscheidungsvorschlag
• Neues Vorkaufsrecht (VKR) bei sog. „Schrott-“ oder Problemimmobilien“ wird geprüft und dem Stadtrat zur
Entscheidung vorgelegt, wenn es sich um möglichen Anwendungsfall handelt, der der Vorkaufsrechtsstelle
von anderen Stellen vorab zur Kenntnis gebracht wird.
• Bei neuem, derzeit noch nicht anwendbaren VKR, an unbebauten und brachliegenden Grundstücken im gesamten
Innenbereich, gilt eine 15 Wohneinheiten-Schwelle für die Stadtratsbefassung. Bei brachliegenden Grundstücken
wird zusätzlich wie bei den sog. „Schrott-“ und „Problemimmobilien“ verfahren.
• Kaufpreislimitierungen werden dem Stadtrat grundsätzlich erst ab einer Überschreitung des Verkehrswertes durch
den Kaufpreis von mehr als 15 % zur Entscheidung vorgeschlagen.
• Detaillierter Personalmehrbedarf im Zusammenhang mit dem Baulandmobilisierungsgesetz soll ermittelt und der
Stadtrat im Kommunalausschuss am 28.10.2021 bzw. der Vollversammlung am 25.11.2021 mit den konkreten
Stellenmehrungen erneut befasst werden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Vorkaufsrecht, Baulandmobilisierungsgesetz, BauGB-Novelle
Ortsangabe
./.
Informationen
Freigabe:
03.09.2021
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Frank
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
21.10.2021
Ergebnisse
Historie
- 21.10.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 17.09.2021 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 03.09.2021 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)