Sitzungsvorlage 20-26 / V 04256 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Personalbedarf der Ausländerbehörde 2.QE/ Verlängerung der Befristung von 6,14 VZÄ anlässlich des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Kurzinformationen
Anlass
Die für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 01.03.2020 befristet geschaffenen 6,14 VZÄ werden in der Ausländerbehörde weiterhin benötigt. Eine Verlängerung der Befristung bis 31.12.2024 ist nötig.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, dass auch im Rahmen der aktuellen, reduzierten Migrationsbewegungen, die Fallzahlen der Ausländerbehörde erheblich angestiegen sind. Ein kontinuierlicher Bedarf am Fortbestand der befristeten Kapazitäten ist offensichtlich.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 435.510 € jährlich von 2022 bis 2024.
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen.
2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, eine Verlängerung der Befristung von insgesamt 6,14 Stellen (VZÄ) bis zum 31.12.2024 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Personalbedarf Ausländerbehörde, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Fachkräftemangel, Wirtschaftsstandort München
Ortsangabe
Stadtgebiet München
Informationen
Freigabe:
19.11.2021
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
24.01.2022
Ergebnisse
25.11.2021
Abgesetzt
Historie
- 24.01.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 24.11.2021 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 19.11.2021 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)