Sitzungsvorlage 20-26 / V 05253 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Stadtgüter München (SgM); Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung
Kurzinformationen
Anlass
Der Jahresabschluss 2020 der Stadtgüter München (SgM) ist ge-
mäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EBV) dem Stadtrat zur
Feststellung vorzulegen. Gemäß Art. 102 GO ist die Entlastung zu
beantragen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresge-
winns 2020 zu entscheiden.
Inhalt
Jahresabschluss, Anhang mit Anlagennachweis und Lagebericht
der SgM werden dem Stadtrat zur Feststellung vorgelegt. Die Ent-
lastung wird beantragt und ein Vorschlag über die Verwendung des
Jahresgewinns wird unterbreitet.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stellt die Jahresbilanz der SgM zum 31.12.2020 fest
und beschließt, den Jahresgewinn 2020 in Höhe von 300.186,73 €
in die Bilanz 2021 vorzutragen.
Der Gewinnvortrag 2020 wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Eine Verzinsung des Stammkapitals ist für das Jahr 2020 nicht ab-
zuführen. Die Entlastung wird erteilt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung, Verwendung des
Jahresgewinns, Stammkapitalverzinsung
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
28.01.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Frank
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
24.02.2022
Ergebnisse
Historie
- 24.02.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 10.02.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 28.01.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)