Sitzungsvorlage 20-26 / V 05322 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Verlegung des Schlachthofes in ein unbewohntes Gewerbegebiet Empfehlung Nr. 20-26 / E 00296 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 20.07.2021
Kurzinformationen
Anlass
Die Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am 20.07.2021 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00296 beschlossen. Danach soll der Schlachthof in ein unbewohntes Gewerbegebiet verlegt werden.
Ziel der beiliegenden Beschlussvorlage ist die Behandlung der Bürgerempfehlung bzw. des Beschlusses des Bezirksausschusses.
Inhalte
Aufzeigen der derzeitigen Pachtverhältnisse, der potentiellen Voraussetzungen für eine Verlegung des Schlachthofes sowie der Gründe, wieso eine Verlegung derzeit nicht in Betracht kommt
Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / -
Entscheidungsvorschlag
1. Dem Antrag auf Verlegung des Schlachthofes in ein unbewohntes Gewerbegebiet kann derzeit nicht entsprochen werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00296 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 20.07.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Schlachthof, Markthallen, Bürgerversammlung
Ortsangabe
Schlachthof, Zenettistraße
Informationen
Freigabe:
09.09.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
BA-Unterrichtung:
- 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Stadtbezirk/e:
- 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Abgeschlossen am:
22.09.2022
Ergebnisse
Historie
- 22.09.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 09.09.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)