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München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 05896 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 01.01.2023 Personalbedarf der Betreuungsstelle zur Erfüllung der zusätzlichen bzw. erweiterten gesetzlichen Aufgaben nach dem neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Kurzinformationen

Anlass • Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 01.01.2023 (BGBl. I 2021; S. 882 ff.) • Aufgabenmehrung für die Betreuungsstelle durch die anstehende Reform Inhalt • Neues Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) zur Rechtsstellung und den Aufgaben der Betreuungs- behörden, Betreuungsvereine, rechtlichen Betreuer*innen sowie der Registrierung der Berufsbetreuer*innen • Stellenbedarf • Kosten und Finanzierung Gesamtkosten/ Gesamterlöse • Die Kosten dieser Maßnahme betragen 102.203 Euro im Jahr 2022 und dauerhaft 372.810 Euro ab 2023. Entscheidungsvorschlag • Zustimmung zu den vorgeschlagenen Personalzu- schaltungen ab 2022 aufgrund der neuen bzw. erweiterten Aufgaben der Betreuungsstelle ab 01.01.2023 • Bitte des Sozialreferates an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter, an den Freistaat Bayern heranzutreten und sich dafür einzusetzen, um im Rahmen der Konnexität einen Ersatz für die mit der Umsetzung der neuen bzw. zusätzlichen Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) verbundenen, zusätzlichen Personal- und Sachkosten einzufordern. Gesucht werden kann im RIS auch unter: • Selbstbestimmung im Sinne Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) • Registrierungsverfahren • Berufsbetreuer*innen • andere Hilfen • erweiterte Unterstützung • Vereinsbetreuer*innen • Ehrenamtliche Betreuer*innen Ortsangabe -/-

Informationen

Freigabe:
29.04.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
18.05.2022

Ergebnisse

Historie

  • 18.05.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 18.05.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
  • 18.05.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)

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