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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 06218 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Aufnahme von Kindern aus der Ukraine in Münchner Kindertageseinrichtungen - Anwendung der Härtefallregelung im Rahmen der Münchner Förderformel

Kurzinformationen

Anlass: Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hat in der gesetzlichen Betriebskostenförderung die förderrechtlichen Rechtsfolgen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 Nr. 2 Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) aufgrund höherer Gewalt zunächst für die Monate März bis Mai 2022 ausgesetzt, falls der Mindestanstellungsschlüssel oder die Fachkraftquote bei zusätzlicher Aufnahme von geflüchteten Kindern nicht eingehalten werden kann. Inhalt: Darstellung der aktuellen Sach- und Rechtslage. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Durch diese Beschlussvorlage entstehen keine Kosten oder Erlöse. Entscheidungsvorschlag: Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, wegen des Status der höheren Gewalt eine besondere Härtefallregelung in der MFF anzuwenden und im Verwaltungsvollzug umzusetzen. Sollte die Ausnahmeregelung des StMAS zeitlich verlängert werden, wird diese Verlängerung ebenfalls im Rahmen der MFF angewendet. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Kindertageseinrichtungen, Münchner Förderformel, MFF, Eltern-Kind-Initiativen, EKI-Fördermodell, Ukraine Ortsangabe: -/-

Informationen

Freigabe:
18.05.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrat Kraus

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
30.06.2022

Ergebnisse

Historie

  • 30.06.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 24.05.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 18.05.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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