Sitzungsvorlage 20-26 / V 06298 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Ökostrombetriebene Heizstrahler in der Außengastronomie auf öffentlichen Flächen weiter ermöglichen!
Kurzinformationen
Anlass
Mit o.g. Antrag zur dringlichen Behandlung vom 29.03.2022 wird gefordert, das Aufstellen und den Betrieb von elektrischen Heizstrahlern, die nachweislich mit Ökostrom betrieben werden, auf Freischankflächen bis auf Weiteres zu erlauben.
Inhalt
Aufgrund der erst am 4.5.2021 vom Stadtrat getroffenen Entscheidung, Heizstrahler auf Freischankflächen künftig nicht mehr zu gestatten sowie Überlegungen des Klimaschutzes bzw. zur Einsparung von Energie wird der Antrag abgelehnt.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen.
2. Aufgrund umwelt- und energiepolitischer Erwägungen wird an der aktuell geltenden Regelung des ganzjährigen Verbots von Heizstrahlern aller Art auf Freischankflächen festgehalten.
3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 02582 vom 29.03.2022 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Heizstrahler, Freischankflächen, Ökostrom, Außengastronomie
Ortsangabe
Stadtgebiet München
Informationen
Freigabe:
22.04.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.04.2022
Ergebnisse
Historie
- 28.04.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 26.04.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 22.04.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)