Sitzungsvorlage 20-26 / V 06395 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 04 (Schwabing West) und 12 (Schwabing-Freimann) a) Satzungsbeschluss Satzung „Pündterplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Pündterplatz“) b) Satzungsbeschluss Satzung „Hohenzollernstraße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“) c) und d) BV Empfehlung und StR-Antrag Stadtbezirk 04 Schwabing West Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Kurzinformationen
Anlass
Mit Ablauf des 10.08.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Pündterplatz / Bonner Platz“ außer Kraft, daher erfolgte eine turnusmäßige Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche.
Inhalt
Darstellung der Untersuchungsergebnisse:
• Unbefristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Pündterplatz“.
• Die neue Erhaltungssatzung „Pündterplatz“ umfasst den Umgriff der ehemaligen Erhaltungssatzung „Pündterplatz / Bonner Platz“, einen Teilbereich der bisherigen Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ sowie weitere Bereiche im 4. Stadtbezirk.
• Verkleinerung und befristeter Erlass der veränderten Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ mit Geltungsdauer bis 31.01.2023
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Pündterplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Pündterplatz“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 24-26) beschlossen.
2. Die Satzung „Hohenzollernstraße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“) wird in nahestehender Fassung letztmalig befristet bis 31.01.2023 (s. Seiten 27-29) beschlossen, eine Verlängerungsmöglichkeit wird vor ihrem Auslaufenlassen nicht erneut geprüft.
3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02355 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 Schwabing West vom 15.11.2018 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 02507 der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 11.03.2022 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Informationen
Freigabe:
24.06.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
BA-Unterrichtung:
- 04 - Schwabing West
- 12 - Schwabing-Freimann
Stadtbezirk/e:
- 04 - Schwabing West
- 12 - Schwabing-Freimann
Abgeschlossen am:
28.07.2022
Ergebnisse
Historie
- 28.07.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 07.07.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 24.06.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)