Sitzungsvorlage 20-26 / V 06752 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Satzung über die Einführung einer Anmeldefrist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII
Kurzinformationen
Anlass:
Der Nachweis eines rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplatzes für ein Kind im Kindergartenalter benötigt eine Vorlaufzeit.
Es mangelt aber an einer Regelung, mit welcher Frist die Gemeinde bzw. der örtliche Träger der Jugendhilfe seitens der Eltern über die geplante Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung bzw. bei einer Tagespflegeperson
in Kenntnis zu setzen ist.
Inhalt:
Es wird der Entwurf einer Satzung vorgestellt, mit der die Fristsetzung geregelt wird.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Es fallen keine Kosten an.
Es werden keine Erlöse erzielt. Es besteht aber die Chance, dass durch die Festlegung einer Frist in einer Satzung bei gerichtlichen/
außergerichtlichen Verfahren weniger Kosten für die Stadt anfallen und damit Haushaltsmittel eingespart werden können.
Entscheidungsvorschlag:
Beschluss der vorgeschlagenen Satzung gemäß Anlage zur
Beschlussvorlage
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Kindergarten, Rechtsanspruch, Anmeldefristsatzung
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
05.09.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrat Kraus
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
06.10.2022
Ergebnisse
Historie
- 06.10.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 20.09.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 05.09.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)