Sitzungsvorlage 20-26 / V 07307 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich - Sicherstellung des rechtsanspruchskonformen Ausbaus der Ganztagsbildung in München Den Ausbau und die Qualität des Kooperativen Ganztages stärken Antrag Nr. 20-26 / A 03199 von der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, SPD/Volt-Fraktion vom 28.10.2022
Kurzinformationen
Anlass:
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich – Maßnahmen zum rechtsanspruchskonformen Ausbau der Ganztagsbildung in München ab 2026
Inhalt:
Maßnahmen zum rechtsanspruchskonformen Ausbau der Ganztagsbildung in München.
Ausbau der notwendigen personellen und räumlichen Kapazitäten sowie der inhaltlich pädagogischen notwendigen Standards, unter Beachtung der Vorgaben des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Personalkosten:
dauerhaft bis zu 1.210.590 € jährlich ab 2023
Sachmittel:
dauerhaft bis zu 12.400 € ab 2023,
einmalig bis zu 351.000 € in 2023
sowie
befristet bis zu 55.000 € jährlich von 2023 bis 2027 und bis zu 100.000 € jährlich von 2024 bis 2026
Entscheidungsvorschlag:
Zur Realisierung der Maßnahmen für den rechtsanspruchskonformen Ausbau der Ganztagsbildung im Grundschulbereich in München werden
Personalkapazitäten in Höhe von15,5 VZÄ sowie derzeit notwendige Sachmittel bereitgestellt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich
Kooperative Ganztagsbildung
Ortsangabe:
./.
Informationen
Freigabe:
08.11.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrat Kraus
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
02.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 02.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 08.11.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 08.11.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)