Sitzungsvorlage 20-26 / V 07430 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Gesetzesnovellierung Jugendgerichtsgesetz: Aufgabenausweitung der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren
Kurzinformationen
Anlass
• Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung zu § 67a Jugendgerichtsgesetz
(JGG) zum 05.09.2017
• Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 zum 11.06.2019
• Änderung des Jugendgerichtsgesetzes zum 17.12.2019
Inhalt
• Quantitative Aufgabenausweitungen für die Jugendgerichtshilfe
des Stadtjugendamtes München durch Inkrafttreten der Gesetzesnovellierungen
zum JGG sowie der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800
• Bedarf an zusätzlichen Personalressourcen in der Jugendgerichtshilfe,
um gesetzeskonform handeln und die Verfahrensgarantien Minderjähriger
gewährleisten zu können
• Zuschaltung von 2,0 VZÄ für die Sachbearbeitung Jugendgerichtshilfe/
proFit-Team ab dem 01.10.2023, für dauerhafte Gewährleistung der gesetzlichen
Aufgaben und Aufrechterhaltung Dienstbetrieb
Gesamtkosten/Gesamterlöse
• Die Kosten dieser Maßnahme betragen dauerhaft 156.520 Euro
ab dem Jahr 2023 und einmalig 4.000 Euro im Jahr 2023.
Entscheidungsvorschlag
• Zustimmung zur Schaffung von zusätzlich 2,0 Stellen in der Jugendgerichtshilfe
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
• Jugendhilfestelle im Polizeipräsidium München
• EU-Richtlinie 2016/800
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
26.10.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
01.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 01.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 09.11.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 26.10.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)