Sitzungsvorlage 20-26 / V 07555 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Umsetzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Teilhabeplanverfahren
Kurzinformationen
Anlass
• Umsetzung Bundesteilhabegesetz
Inhalt
• Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel, für Bürger*innen mit
Behinderungen Hilfen „wie aus einer Hand“ zu ermöglichen.
• Das Stadtjugendamt hat damit in der neuen Rolle als Rehabilitationsträger
gem. SGB IX die gesetzlich vorgegebenen Schritte – insbesondere Bedarfserkennung,
Bedarfsermittlung und Durchführung des Teilhabeplanverfahrens - sicherzustellen.
• Dafür sind personelle Ressourcen in der Operative der Sozialbürgerhäuser erforderlich.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
• Die Kosten dieser Maßnahme betragen 587.522 Euro einmalig in 2023.
• Die Kosten dieser Maßnahme betragen 573.322 Euro dauerhaft ab dem Jahr 2024.
Entscheidungsvorschlag
• Zustimmung zu den für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erforderlichen
personellen und finanziellen Ressourcen
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
• Rehabilitationsträger der Kinder- und Jugendhilfe
• Reha-Träger
• Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit (ICF)
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
23.11.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
21.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 21.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 07.12.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 23.11.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)