Logo der Webseite muenchen.de
Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 07555 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Umsetzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Teilhabeplanverfahren

Kurzinformationen

Anlass • Umsetzung Bundesteilhabegesetz Inhalt • Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel, für Bürger*innen mit Behinderungen Hilfen „wie aus einer Hand“ zu ermöglichen. • Das Stadtjugendamt hat damit in der neuen Rolle als Rehabilitationsträger gem. SGB IX die gesetzlich vorgegebenen Schritte – insbesondere Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Durchführung des Teilhabeplanverfahrens - sicherzustellen. • Dafür sind personelle Ressourcen in der Operative der Sozialbürgerhäuser erforderlich. Gesamtkosten/Gesamterlöse • Die Kosten dieser Maßnahme betragen 587.522 Euro einmalig in 2023. • Die Kosten dieser Maßnahme betragen 573.322 Euro dauerhaft ab dem Jahr 2024. Entscheidungsvorschlag • Zustimmung zu den für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen Gesucht werden kann im RIS auch unter: • Rehabilitationsträger der Kinder- und Jugendhilfe • Reha-Träger • Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Ortsangabe -/-

Informationen

Freigabe:
23.11.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
21.12.2022

Ergebnisse

Historie

  • 21.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 07.12.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 23.11.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

Vorschau