Sitzungsvorlage 20-26 / V 07640 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Neufassung von Zweckvereinbarungen
Kurzinformationen
Anlass
Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetz und Auslaufen der
Übergangsfrist zur Nutzung der alten Rechtslage zum 31.12.2022
für die Landeshauptstadt München.
Inhalt
Anpassung der Zweckvereinbarungen der Landeshauptstadt München
mit den in das Münchner Kanalnetz einleitenden Umlandgemeinden
und Zweckverbänden mit dem Ziel, das Risiko einer Umsatzsteuer-
pflicht für die darin enthaltenen Leistungen ab 2023 zu minimieren.
Gesamtkosten /Gesamterlöse
- / -
Entscheidungsvorschlag
Der Neufassung der Zweckvereinbarungen entsprechend der
Anlage 2 zwischen der Landeshauptstadt München und den
regionalen Partner*innen wird zugestimmt.
Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der
Landeshauptstadt München und der Gemeinde Dietramszell
entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt.
Die Werkleitung der Münchner Stadtentwässerung wird ermächtigt,
die Zweckvereinbarungen gemäß II.1. und II.2. zu unterzeichnen.
Die Münchner Stadtentwässerung wird ermächtigt, bei der
Regierung von Oberbayern die Genehmigung der Zweckvereinbarungen
zu beantragen.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass es noch zu kurzfristigen
Änderungen der Rechtslage kommen kann und stimmt daher zu,
dass die Werkleitung wie unter I.5. ausgeführt gegebenenfalls von
der Ermächtigung gemäß II.3. und II.4. keinen Gebrauch macht.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Abwasserentsorgung
- Umlandgemeinden
- Umsatzsteuerpflicht
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
30.11.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Dr.-Ing. Ehbauer
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
27.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 27.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 07.12.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 30.11.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)