Sitzungsvorlage 20-26 / V 07763 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Reform der Grundsteuer; Einsatz von Leiharbeitskräften im Bewertungsamt - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2023 (KOMR-58)
Kurzinformationen
Anlass
Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der
Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (BayGrStG)
verabschiedet und den 01.01.2022 als neuen steuerlichen Haupt-
feststellungszeitpunkt festgesetzt. Die daraus resultierende Aufga-
benmehrung im Bewertungsamt - Geschäftststelle des Gutachter-
ausschusses soll durch Leiharbeitskräfte kompensiert werden, für
die zusätzlich Mittel benötigt werden.
Inhalt
Darstellung der Auswirkungen der Aufgabenmehrung durch den
neuen Hauptfeststellungszeitpunkt bei der Geschäftsstelle des Gut-
achterausschusses. Ausweitung des Budgets für Sachkosten zur
Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
einmalig 2023: 200.000 €
Entscheidungsvorschlag
Beschäftigung von Leiharbeitskräften bzw. Zustimmung zur Aus-
weitung des Budgets für Sachkosten für Dienstleistungen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Hauptfeststellungszeitpunkt, Grundsteuer, Grundsteuerreform,
Leiharbeitskraft, Gutachterausschuss
Ortsangabe
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Informationen
Freigabe:
28.10.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Frank
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
02.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 02.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 11.11.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 28.10.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)