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München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 07763 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Reform der Grundsteuer; Einsatz von Leiharbeitskräften im Bewertungsamt - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2023 (KOMR-58)

Kurzinformationen

Anlass Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (BayGrStG) verabschiedet und den 01.01.2022 als neuen steuerlichen Haupt- feststellungszeitpunkt festgesetzt. Die daraus resultierende Aufga- benmehrung im Bewertungsamt - Geschäftststelle des Gutachter- ausschusses soll durch Leiharbeitskräfte kompensiert werden, für die zusätzlich Mittel benötigt werden. Inhalt Darstellung der Auswirkungen der Aufgabenmehrung durch den neuen Hauptfeststellungszeitpunkt bei der Geschäftsstelle des Gut- achterausschusses. Ausweitung des Budgets für Sachkosten zur Beschäftigung von Leiharbeitskräften. Gesamtkosten/Gesamterlöse einmalig 2023: 200.000 € Entscheidungsvorschlag Beschäftigung von Leiharbeitskräften bzw. Zustimmung zur Aus- weitung des Budgets für Sachkosten für Dienstleistungen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Hauptfeststellungszeitpunkt, Grundsteuer, Grundsteuerreform, Leiharbeitskraft, Gutachterausschuss Ortsangabe - / -

Informationen

Freigabe:
28.10.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Frank

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
02.12.2022

Dokumente Vorgangs-Dokumente herunterladen

Ergebnisse

Historie

  • 02.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 11.11.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 28.10.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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