Sitzungsvorlage 20-26 / V 07959 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Zuschaltung von Stellen für die Wohngeldsachbearbeitung aufgrund der Wohngeldnovelle 2023
Kurzinformationen
Anlass
• Anstieg der Anträge und Verdreifachung der Wohngeldempfänger*innenhaushalte
durch die geplante Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
• Hohe Bearbeitungsrückstände
• Antrag Nr. 20-26 / A 03066 vom 15.09.2022
• Antrag Nr. 20-26 / A 03125 vom 06.10.2022
• Antrag Nr. 20-26 / A 03355 vom 18.11.2022
• Inhaltliche Veränderung durch Gesetzesänderungen
Inhalt
• Stellenzuschaltung von 27 VZÄ für alle Bereiche des Fachbereichs Wohngeld
• Stellenzuschaltung von 15 VZÄ für das Servicetelefon des Sozialreferats
Gesamtkosten/Gesamterlöse
• Die Kosten dieser Maßnahme betragen 2.884.760 € dauerhaft ab dem Jahr 2023.
• Die Kosten dieser Maßnahme betragen 1.509.600 € einmalig im Jahr 2023.
• Die Kosten dieser Maßnahme betragen 712.800 € einmalig im Jahr 2024.
Entscheidungsvorschlag
• Genehmigung der Stellenzuschaltungen
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
• Wohngeld
• Servicetelefon
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
12.12.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
27.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 27.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 16.12.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 12.12.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)