Sitzungsvorlage 20-26 / V 08176 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Kostenumlegung Straßenreinigung auf Anwohner*innen im Tal
Kurzinformationen
Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird
Kenntnis genommen.
Eine Kostenumlegung der Straßenreinigungsgebühren nach dem
Verursacherprinzip ist aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht möglich.
Informationen
Freigabe:
16.11.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Dr.-Ing. Ehbauer
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage BA
BA-Entscheidung:
Abgeschlossen am:
22.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 22.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 16.11.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)
- 11.11.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)