Sitzungsvorlage 20-26 / V 08359 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Sektoraler Bebauungsplan Nr. 2185 Rosenheimer Str. (südlich), Franziskanerstraße (westlich), Gallmayerstraße (nördlich), Schleibingerstraße (östlich) - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 5 – Au-Haidhausen
Kurzinformationen
Anlass
Vorbescheidsantrag auf dem Grundstück Flurnummer 15465/8, Sektion VIII, in der Gallmayerstraße 9 für ein Wohngebäude, bzw. in einer Variante ein Boardinghaus mit 71 Wohneinheiten.
Inhalt
• Beschreibung der vorhandenen Bebauung
• Darstellung des bestehenden Baurechts
• Planungsrechtliche Beurteilung der Situation
Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / -
Entscheidungsvorschlag
• Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 24.11.2022; M = 1:2.500, schwarz umrandete Gebiet zwischen Rosenheimer Str. (südlich), Franziskanerstraße (westlich), Gallmayerstraße (nördlich), Schleibingerstraße (östlich) ist ein sektoraler Bebauungsplan aufzustellen. Planungsziel ist die Festsetzung eines Anteils von 40% gefördertem Wohnen für das bislang nicht realisierte, erstmalig nach § 34 in Anspruch genommene Baurecht.
Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses
• Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Rosenheimer Straße., Franziskanerstraße, Gallmayerstraße, Schleibingerstraße
Ortsangabe
Rosenheimer Straße., Franziskanerstraße, Gallmayerstraße, Schleibingerstraße
Informationen
Freigabe:
02.12.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
BA-Unterrichtung:
- 05 - Au-Haidhausen
Stadtbezirk/e:
- 05 - Au-Haidhausen
Abgeschlossen am:
07.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 07.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 02.12.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)