Sitzungsvorlage 20-26 / V 08384 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Umsetzung durch die Landeshauptstadt München; Fortführung der bisherigen Rechtslage auch nach dem 31.12.2022
Kurzinformationen
Anlass
Der Bundesgesetzgeber plant kurzfristig eine nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist zur Fortführung der bis zum Steueränderungsgesetz 2015 geltenden Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
Inhalt
Die Landeshauptstadt München muss entscheiden, ob sie über den 31.12.2022 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht weiterhin anwendet oder schon zum 01.01.2023 auf das neue Umsatzsteuerrecht umstellt.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
Die Landeshauptstadt München wendet über den 31.12.2022 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht an.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Umsatzsteuer, Umsatzsteuerreform, Jahressteuergesetz 2022, Optionszeitraum
Ortsangabe
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Informationen
Freigabe:
14.12.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Frey
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 28.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 20.12.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 14.12.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)