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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 08384 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Umsetzung durch die Landeshauptstadt München; Fortführung der bisherigen Rechtslage auch nach dem 31.12.2022

Kurzinformationen

Anlass Der Bundesgesetzgeber plant kurzfristig eine nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist zur Fortführung der bis zum Steueränderungsgesetz 2015 geltenden Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Inhalt Die Landeshauptstadt München muss entscheiden, ob sie über den 31.12.2022 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht weiterhin anwendet oder schon zum 01.01.2023 auf das neue Umsatzsteuerrecht umstellt. Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Landeshauptstadt München wendet über den 31.12.2022 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht an. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Umsatzsteuer, Umsatzsteuerreform, Jahressteuergesetz 2022, Optionszeitraum Ortsangabe -/-

Informationen

Freigabe:
14.12.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Frey

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.12.2022

Ergebnisse

Historie

  • 28.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 20.12.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 14.12.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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