Sitzungsvorlage 20-26 / V 08486 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Feststellung Jahresabschluss 2021 und Entlastung
Kurzinformationen
Anlass
Der Jahresabschluss 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebes München
ist gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EBV) dem Stadt-
rat zur Feststellung vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeinde-
ordnung (GO) ist die Entlastung zu beantragen. Gleichzeitig ist
über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2021 zu entscheiden.
Inhalt
Jahresabschluss, Anhang mit Anlagennachweis und Lagebericht
des AWM werden dem Stadtrat zur Feststellung vorgelegt. Die Ent-
lastung wird beantragt und ein Vorschlag über die Behandlung des
Jahresfehlbetrages wird unterbreitet.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stellt die Jahresbilanz des AWM zum 31.12.2021 fest
und beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.042 T€ in die
Bilanz 2022 vorzutragen. Die Entlastung wird erteilt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung, Behandlung des
Jahresfehlbetrages.
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
30.12.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Frank
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
02.02.2023
Ergebnisse
Historie
- 02.02.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 12.01.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 30.12.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)