Sitzungsvorlage 20-26 / V 09216 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Gegen jeden Antisemitismus! - Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung („boykott, divestment and sanctions“) Berichterstattung über das Urteil des BVerwG vom 20.01.2022
Kurzinformationen
Anlass:
Berichterstattung über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.2022 - Az. 8 C 35/20
Inhalt:
Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Ziffer 1 des Beschlusses der Vollversammlung vom 13.12.2017, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10165 bleibt bestehen.
Ziffer 3 des Beschlusses der Vollversammlung vom 13.12.2017, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10165 wird aufgrund des Urteils des BVerwG aufgehoben.
Ziffern 2, 4 und 5 des Beschlusses der Vollversammlung vom 13.12.2017, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10165 werden insofern abgeändert, als dass die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ von den Beschäftigten der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften ausschließlich verwaltungsintern übernommen wird, um antisemitische Vorfälle zu erkennen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Meinungsfreiheit, BDS, Vergabepraxis, Antisemitismus
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
10.03.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister Reiter
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
23.03.2023
Ergebnisse
Historie
- 23.03.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 16.03.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 10.03.2023 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)