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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 10046 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

Kurzinformationen

Die LH München kann die gewünschte örtliche Tarifvereinbarung nicht abschließen, da die Zustimmung des KAV Bayern für den Abschluss einer örtlichen Tarifvereinbarung nicht vorliegt. Eine bezirkliche Tarifvereinbarung mit bayernweiter Geltung dürfte nur der KAV Bayern selbst abschließen, aber auch der KAV Bayern unterliegt verbandsrechtlichen Pflichten gegenüber der VKA, soweit Themen betroffen sind, die in der bundesweiten Diskussion stehen. Die LH München als Arbeitgeberin nutzt aber die vorhandenen Möglichkeiten zur Lohnstandssicherung durch die Anwendung der erweiterten Auslegung der bestehenden Tarifregelungen voll aus. Dabei ist sie an die tariflichen Regelungen gemäß §§ 16a TVÜ-VKA i.V.m. §§ 28ff BMT-G II/§ 56 BAT gebunden.

Informationen

Freigabe:
07.07.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Mickisch

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
27.07.2023

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Ergebnisse

Historie

  • 27.07.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 20.07.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 07.07.2023 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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