Sitzungsvorlage 20-26 / V 10046 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Entgeltausgleich bei Leistungsminderung
Kurzinformationen
Die LH München kann die gewünschte örtliche Tarifvereinbarung
nicht abschließen, da die Zustimmung des KAV Bayern für den
Abschluss einer örtlichen Tarifvereinbarung nicht vorliegt.
Eine bezirkliche Tarifvereinbarung mit bayernweiter Geltung dürfte nur
der KAV Bayern selbst abschließen, aber auch der KAV Bayern
unterliegt verbandsrechtlichen Pflichten gegenüber der VKA, soweit
Themen betroffen sind, die in der bundesweiten Diskussion stehen.
Die LH München als Arbeitgeberin nutzt aber die vorhandenen
Möglichkeiten zur Lohnstandssicherung durch die Anwendung der
erweiterten Auslegung der bestehenden Tarifregelungen voll aus.
Dabei ist sie an die tariflichen Regelungen gemäß §§ 16a TVÜ-VKA
i.V.m. §§ 28ff BMT-G II/§ 56 BAT gebunden.
Informationen
Freigabe:
07.07.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Mickisch
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
27.07.2023
Ergebnisse
Historie
- 27.07.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 20.07.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 07.07.2023 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)