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München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 10324 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 10 (Moosach) Satzungsbeschluss Satzung „Moosach“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Moosach“) Stadtbezirk 10 Moosach

Kurzinformationen

Anlass Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Moosach“ tritt mit Ablauf des 30.10.2023 außer Kraft. Auftragsgemäß erfolgte eine erneute Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche. Inhalt Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den unbefristeten Erlass der Erhaltungssatzung „Moosach“ in unverändertem Umgriff vor. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Moosach“ wird Kenntnis genommen. Die Satzung „Moosach“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Moosach“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 17-19) beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Triebstraße, Feldmochinger Straße, Hanauer Straße, Ehrenbreitsteiner Straße, Georg-Brauchle-Ring, Dachauer Straße, Wintrichring, Welzenbachstaße

Informationen

Freigabe:
08.09.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Stadtbezirk/e:
  • 10 - Moosach
Abgeschlossen am:
05.10.2023

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Ergebnisse

Historie

  • 05.10.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 20.09.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 08.09.2023 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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