Sitzungsvorlage 20-26 / V 10325 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 12 (Schwabing-Freimann) Satzungsbeschluss Satzung „Alte Heide“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzun „Alte Heide“) Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Kurzinformationen
Anlass
Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Alte Heide“ tritt mit Ablauf des 30.10.2023 außer Kraft. Auftragsgemäß erfolgte eine erneute Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche.
Inhalt
Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den unbefristeten Erlass der Erhaltungssatzung „Alte Heide“ in erweitertem Umgriff vor.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Alte Heide“ wird Kenntnis genommen
Die Satzung „Alte Heide“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Alte Heide“) wird in nachstehender Fassung beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Fröttmaninger Str., Grünecker Str., Dietersheimer Str., Ungererstr., Domagkstraße, Alte Heide
Informationen
Freigabe:
08.09.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Stadtbezirk/e:
- 12 - Schwabing-Freimann
Abgeschlossen am:
05.10.2023
Ergebnisse
Historie
- 05.10.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 20.09.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 08.09.2023 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)