Sitzungsvorlage 20-26 / V 10823 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG - Novellierung § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen
Kurzinformationen
Anlass
- Gesetzesänderung
- Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG
- Novellierung § 20 SGB VIII – Betreuung und Versorgung des
Kindes in Notsituationen
Inhalt
- Darstellung der neuen Aufgaben der Erziehungsberatungsstellen
sowie der Familienpflege aufgrund der Novellierung des § 20 SGB VIII
- Darstellung der sich ergebenden Finanzierungsbedarfe
- Darstellung des sich ergebenden Personalbedarfs
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Die Kosten dieser Maßnahmen betragen in 2024 1.053.835 Euro
- Die Kosten dieser Maßnahmen betragen ab 2025 1.282.295 Euro
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur Umsetzung der veränderten/neuen Aufgaben im
Rahmen der Novellierung des § 20 SGB VIII
- Zustimmung zu den Personalzuschaltungen bei den städtischen
Erziehungsberatungsstellen
- Zustimmung zur Finanzierung der Bedarfe der Erziehungsberatungsstellen
EB Schertlinstraße und EB Riemerschmidstraße
- Zustimmung zur Finanzierung der Bedarfe der Träger der Familienpflege für
die „Die Mitterfelder“ gGmbH und der Familienpflege des Familienpflegewerks
im KDFB gGmbH
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Erziehungsberatungsstellen
- Familienpflege
- Haushaltshilfe
- Bezirkssozialarbeit
Ortsangabe
Es sind bei den Erziehungsberatungsstellen vier Stand-orte geplant:
- Riemerschmidstr. 16
- Schertlinstr. 4
- Westendstr. 193
- Oberbiberger Str. 49
Informationen
Freigabe:
25.10.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
30.11.2023
Ergebnisse
Historie
- 30.11.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 08.11.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 25.10.2023 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)