Sitzungsvorlage 20-26 / V 10964 (Vorläufiger Beschluss) Entwurf
Betreff
Anhebung der Förderleistung in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
Kurzinformationen
Anlass
- Gesetzliche Änderungen
Inhalt
- Anhebung der Förderleistung in der Kindertagespflege
nach § 23 SGB VIII durch die Erhöhung der hälftigen Erstattung
des Pflegeversicherungsbeitragssatzes und der Erstattung der
angemessenen Kosten für den Sachaufwand
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Die Kosten dieser Maßnahme betragen ab 2024 maximal
2.200.148 Euro (Erhöhung der Erstattung der Pflegeversicherung
und bei der Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand).
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur Erhöhung der Erstattung der Pflegeversicherung von
1,53 % auf 2 % ab rückwirkend 01.07.2023
- Zustimmung zur Rückkehr ab 01.01.2024 zur stundengenauen Abrechnung
bei der Gewährung der laufenden Geldleistung nach § 23 SGB VIII
- Zustimmung zur Erhöhung der Erstattung der angemessenen Kosten für
den Sachaufwand von 1,73 Euro/Tagespflegekind/Betreuungsstunde auf
2,31 Euro/Tagespflegekind/Betreuungsstunde
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Kindertagespflege
- Großtagespflege
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
25.10.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Ergebnisse
Historie
- 15.01.2024 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 21.12.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 30.11.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)