Logo der Webseite muenchen.de
Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 02-08 / V 07460 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Nachweis des Zinsaufwandes für kommunale Einrichtungen, die als Betriebe gewerblicher Art der Körperschaftsteuer unterliegen

Kurzinformationen

Steuerliche Optimierung bei Betrieben gewerblicher Art. Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) können selbst keine Darlehen auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden ist es jedoch zulässig, den Betrieben per Stadtratsbeschluss städtische Kreditaufnahmen steuerlich zuzuordnen. Damit können die entsprechenden Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die im November 2005 getätigten städtischen Kreditaufnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro werden den im Beschlussvortrag genannten Betrieben gewerblicher Art steuerlich zugewiesen. Gesucht werden kann Im RIS auch unter: Betriebe gewerblicher Art, Zuordnung städtischer Kreditaufnahmen

Hinweis

Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.

Informationen

Freigabe:
11.01.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
26.01.2006

Ergebnisse

Historie

  • 26.01.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 11.01.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

Vorschau