Sitzungsvorlage 02-08 / V 07460 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Nachweis des Zinsaufwandes für kommunale Einrichtungen, die als Betriebe gewerblicher Art der Körperschaftsteuer unterliegen
Kurzinformationen
Steuerliche Optimierung bei Betrieben gewerblicher Art.
Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) können selbst keine Darlehen auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden ist es jedoch zulässig, den Betrieben per Stadtratsbeschluss städtische Kreditaufnahmen steuerlich zuzuordnen. Damit können die entsprechenden Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Die im November 2005 getätigten städtischen Kreditaufnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro werden den im Beschlussvortrag genannten Betrieben gewerblicher Art steuerlich zugewiesen.
Gesucht werden kann Im RIS auch unter: Betriebe gewerblicher Art, Zuordnung städtischer Kreditaufnahmen
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
11.01.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
26.01.2006
Ergebnisse
Historie
- 26.01.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 11.01.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)