Sitzungsvorlage 20-26 / V 11891 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Gewinnung von qualifizierten Anwärter*innen; Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen nach Art. 78 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG)
Kurzinformationen
Mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 29. August 2023 wurden dem Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (BayStMFH) die bestehenden Probleme bei der Gewinnung von qualifizierten Anwärter*innen in allen Ausbildungsberufen erläutert und beantragt Anwärtersonderzuschläge zahlen zu dürfen.
Das BayStMFH hat der Landeshauptstadt München mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 die Entscheidungsbefugnis über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen für Anwärter*innen der dritten und vierten Qualifikationsebene (QE) für die Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ für die Ausbildungsjahre 2024 und 2025 in Höhe von bis zu 30 v. H. des Anwärtergrundbetrages übertragen.
Mit dieser Beschlussvorlage sollen die von der Genehmigung des BayStMFH erfassten Bereiche (Baureferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie die Münchner Stadtentwässerung) ermächtigt werden, Anwärtersonderzuschläge als Personalgewinnungsmaßnahme verbindlich zusagen zu können.
Informationen
Freigabe:
12.01.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR Mickisch
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
01.02.2024
Ergebnisse
Historie
- 01.02.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 24.01.2024 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 12.01.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)