Sitzungsvorlage 20-26 / V 11898 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Stadtgüter München (SgM); Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung
Kurzinformationen
Anlass:
Der Jahresabschluss 2022 der Stadtgüter München (SgM) ist gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EBV) dem Stadtrat zur Feststellung vorzulegen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinns 2022 zu entscheiden.
Inhalt:
Jahresabschluss, Anhang mit Anlagennachweis und Lagebericht der SgM werden dem Stadtrat zur Feststellung vorgelegt. Die Entlastung wird beantragt und ein Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns wird unterbreitet
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
-/-
Klimaprüfung:
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat stellt die Jahresbilanz der SgM zum 31.12.2022
fest und beschließt, den Jahresgewinn 2022 in Höhe von 1.929.416,56 € in die Bilanz vorzutragen.
Der Gewinnvortrag 2022 i.H.v. 117.215,98 € zur Stammkapitalverzinsung wird an den städtischen Haushalt abgeführt und der Restbetrag i.H.v. 1.812.200,58 € der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Entlastung wird erteilt.
Der Jahresgewinn 2022 ist stark beeinflusst durch einen Gebäudeabgang in Höhe von 1,413 Mio. € aufgrund eines Erbbaurechtsvertrages. Der Geldfluss für diese Summe verteilt sich bis in das Jahr 2060.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung, Verwendung des Jahresgewinns, Stammkapitalverzinsung
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
27.12.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Frank
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
01.02.2024
Ergebnisse
Historie
- 01.02.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 01.02.2024 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 01.02.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)