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München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 11918 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Abfallwirtschaftsbetriebe München (AWM) Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung

Kurzinformationen

Anlass Der Jahresabschluss 2022 des Abfallwirtschaftsbetriebes München ist gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EBV) dem Stadtrat zur Feststellung vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) ist die Entlastung zu beantragen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresüberschusses 2022 zu entscheiden. Inhalt Jahresabschluss, Anhang mit Anlagennachweis und Lagebericht des AWM werden dem Stadtrat zur Feststellung vorgelegt. Die Entlastung wird beantragt und ein Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses wird unterbreitet. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag Der Stadtrat stellt die Jahresbilanz des AWM zum 31.12.2022 fest und beschließt den Jahresüberschuss in Höhe von 3.375 T€ in die Bilanz 2023 vorzutragen. Die Entlastung wird erteilt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung, Verwendung des Jahresüberschusses. Ortsangabe -/-

Informationen

Freigabe:
27.12.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Frank

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
01.02.2024

Ergebnisse

Historie

  • 01.02.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 01.02.2024 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
  • 01.02.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)

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