Sitzungsvorlage 20-26 / V 11918 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Abfallwirtschaftsbetriebe München (AWM) Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung
Kurzinformationen
Anlass
Der Jahresabschluss 2022 des Abfallwirtschaftsbetriebes München
ist gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EBV) dem Stadtrat zur Feststellung vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) ist die Entlastung zu beantragen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresüberschusses 2022 zu entscheiden.
Inhalt
Jahresabschluss, Anhang mit Anlagennachweis und Lagebericht
des AWM werden dem Stadtrat zur Feststellung vorgelegt. Die Entlastung wird beantragt und ein Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses wird unterbreitet.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stellt die Jahresbilanz des AWM zum 31.12.2022 fest
und beschließt den Jahresüberschuss in Höhe von 3.375 T€ in die Bilanz 2023 vorzutragen. Die Entlastung wird erteilt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung, Verwendung des
Jahresüberschusses.
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
27.12.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Frank
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
01.02.2024
Ergebnisse
Historie
- 01.02.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 01.02.2024 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 01.02.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)