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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 02-08 / V 07471 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Neuordnung des Bayerischen Disziplinarrechts (Bayerisches Disziplinargesetz - BayDG)

Kurzinformationen

Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen und die Übergangsvorschriften werden dargestellt. Bis zum In-Kraft-Treten der entsprechenden staatlichen Verordnung nimmt der OB die Disziplinarbefugnisse des Dienstvorgesetzten und der Verwaltungs- und Personalausschuss die Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörde wahr. Disziplinarrecht Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG) Disziplinarbefugnisse Dienstvorgesetzter Disziplinarbehörde

Hinweis

Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.

Informationen

Freigabe:
13.01.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
31.01.2006

Ergebnisse

Historie

  • 31.01.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 23.01.2006 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 13.01.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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