Sitzungsvorlage 20-26 / V 12051 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Boschetsrieder Straße (südlich), Aidenbachstraße (westlich), ehemaliges Industriegleis (nördlich), Geisenhausenerstraße (östlich) Satzung über die Veränderungssperre Nr. 661 Erlass nach § 14 BauGB (Aufstellungsbeschluss zum sektoralen Bebauungsplan Nr. 2188 vom 22.03.2023) Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinformationen
Anlass
Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid für die Flurstücke Nrn. 363/2 und
363/14, Gemarkung Thalkirchen vor. Ferner endet die Frist für die
Zurückstellung am 06.03.2024.
Inhalt
Für den betroffenen Planbereich ist es notwendig, eine
Veränderungssperre zu beschließen, um eine Sicherung der
planerischen Zielvorstellungen nach dem zur Aufstellung beschlossenen
Bebauungsplan zu gewährleisten.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
Die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 661 wird gemäß
nachfolgendem Satzungstext (Seite 6 der Sitzungsvorlage) für das
Gebiet Boschetsrieder Straße (südlich), Aidenbachstraße (westlich),
ehemaliges Industriegleis (nördlich), Geisenhausenerstraße (östlich)
beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 661, Bebauungsplan Nr. 2188,
Boschetsrieder Straße, Aidenbachstraße, ehemaliges Industriegleis,
Geisenhausenerstraße
Ortsangabe
Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Informationen
Freigabe:
26.01.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Stadtbezirk/e:
- 19 - Thalkirchen-Obersendling - F..
Abgeschlossen am:
07.02.2024
Ergebnisse
Historie
- 07.02.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 26.01.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)