Sitzungsvorlage 20-26 / V 12299 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Grunddienstbarkeiten bei Baugenehmigungen berücksichtigen
Kurzinformationen
Anlass
Mit der Empfehlung wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Kommunalreferat der Landeshauptstadt München beauftragt, bei einem Bauvorhaben die Grunddienstbarkeiten, die auf einem Grundstück lasten, dem zuständigen Bezirksausschuss bekannt zu geben und bei der Beurteilung der Bebaubarkeit desselben auch zu berücksichtigen.
Inhalt
Auf vielen Grundstücken in München lastet eine Grunddienstbarkeit. Nach Ansicht des Antragstellers könnte die Lokalbaukommission mit deren Hilfe Einfluss auf die zukünftige Bebauung nehmen. Die Durchsetzung einer angepassten und vernünftigen Nachverdichtung wäre dadurch auf vielen Grundstücken wesentlich einfacher.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen, wonach es nicht möglich bzw. nicht vorgesehen ist, dem zuständigen Bezirksausschuss bei einem Bauvorhaben die Grunddienstbarkeiten, die auf einem Grundstück lasten, regelmäßig gesondert bekannt zu geben. Nachdem bei der Prüfung eines Bauantrags in der Regel auch ein Abgleich stattfindet, ob das Grundstück mit baurechtlich relevanten Dienstbarkeiten zugunsten der LHM belastet ist, ist gewährleistet, dass diese Dienstbarkeiten bei der Beurteilung der Bebauung im rechtlich erforderlichen Rahmen berücksichtigt werden.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Nutzung baubeschränkender Grunddienstbarkeiten, Anhörung/Unterrichtung des BA bei Änderungen und Löschungen von Grunddienstbarkeiten.
Ortsangabe -/-
Informationen
Freigabe:
23.02.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
06.03.2024
Ergebnisse
Historie
- 06.03.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 23.02.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)