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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 12299 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Grunddienstbarkeiten bei Baugenehmigungen berücksichtigen

Kurzinformationen

Anlass Mit der Empfehlung wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Kommunalreferat der Landeshauptstadt München beauftragt, bei einem Bauvorhaben die Grunddienstbarkeiten, die auf einem Grundstück lasten, dem zuständigen Bezirksausschuss bekannt zu geben und bei der Beurteilung der Bebaubarkeit desselben auch zu berücksichtigen. Inhalt Auf vielen Grundstücken in München lastet eine Grunddienstbarkeit. Nach Ansicht des Antragstellers könnte die Lokalbaukommission mit deren Hilfe Einfluss auf die zukünftige Bebauung nehmen. Die Durchsetzung einer angepassten und vernünftigen Nachverdichtung wäre dadurch auf vielen Grundstücken wesentlich einfacher. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen, wonach es nicht möglich bzw. nicht vorgesehen ist, dem zuständigen Bezirksausschuss bei einem Bauvorhaben die Grunddienstbarkeiten, die auf einem Grundstück lasten, regelmäßig gesondert bekannt zu geben. Nachdem bei der Prüfung eines Bauantrags in der Regel auch ein Abgleich stattfindet, ob das Grundstück mit baurechtlich relevanten Dienstbarkeiten zugunsten der LHM belastet ist, ist gewährleistet, dass diese Dienstbarkeiten bei der Beurteilung der Bebauung im rechtlich erforderlichen Rahmen berücksichtigt werden. Gesucht werden kann im RIS auch nach Nutzung baubeschränkender Grunddienstbarkeiten, Anhörung/Unterrichtung des BA bei Änderungen und Löschungen von Grunddienstbarkeiten. Ortsangabe -/-

Informationen

Freigabe:
23.02.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
06.03.2024

Ergebnisse

Historie

  • 06.03.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 23.02.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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