Sitzungsvorlage 20-26 / V 12323 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 11.01.2024 Einsatz von ätzenden Stoffen im Rahmen des städtischen Winterdienstes bei Extremwetterlagen
Kurzinformationen
Anlass
Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 11.01.2024
Weiteres Vorgehen hinsichtlich des Einsatzes von ätzenden Stoffen
im Winterdienst
Inhalt
Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters
gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 11.01.2024
Einsatz von ätzenden Stoffen im Rahmen des städtischen
Winterdienstes bei Extremwetterlagen
Gesamtkosten / Gesamterlöse
- / -
Entscheidungsvorschlag
1. Die Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 11.01.2024
wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Baureferat wird ermächtigt, ab sofort im Rahmen des städtischen
Winterdienstes bei Extremwetterlagen (ab Meldestufe 3 des
Deutschen Wetterdienstes für das Wetterelement „Schneefall“ mit
darauffolgender Frostperiode oder ab Meldestufe 3 für das
Wetterelement „Glätte“ im Stadtgebiet München) auf öffentlichen
Geh- und Radwegen ätzende Stoffe auszubringen, soweit es für die
Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Winterdienst
Ortsangabe
Gesamtes Stadtgebiet
Informationen
Freigabe:
29.01.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Dr.-Ing. Ehbauer
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
31.01.2024
Ergebnisse
Historie
- 31.01.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 29.01.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)