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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 12323 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 11.01.2024 Einsatz von ätzenden Stoffen im Rahmen des städtischen Winterdienstes bei Extremwetterlagen

Kurzinformationen

Anlass Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 11.01.2024 Weiteres Vorgehen hinsichtlich des Einsatzes von ätzenden Stoffen im Winterdienst Inhalt Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 11.01.2024 Einsatz von ätzenden Stoffen im Rahmen des städtischen Winterdienstes bei Extremwetterlagen Gesamtkosten / Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag 1. Die Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 11.01.2024 wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Baureferat wird ermächtigt, ab sofort im Rahmen des städtischen Winterdienstes bei Extremwetterlagen (ab Meldestufe 3 des Deutschen Wetterdienstes für das Wetterelement „Schneefall“ mit darauffolgender Frostperiode oder ab Meldestufe 3 für das Wetterelement „Glätte“ im Stadtgebiet München) auf öffentlichen Geh- und Radwegen ätzende Stoffe auszubringen, soweit es für die Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Winterdienst Ortsangabe Gesamtes Stadtgebiet

Informationen

Freigabe:
29.01.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Dr.-Ing. Ehbauer

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
31.01.2024

Ergebnisse

Historie

  • 31.01.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 29.01.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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